Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, sind unsere Leistungen zur Immobilien-Vermittlung für Sie kostenlos. Die anfallende Makler-Courtage wird vom Käufer übernommen.
Kontaktieren Sie unsDer Immobilienverkauf stellt besonders für unerfahrene Eigentümer eine komplexe Aufgabe dar. Bei Engel & Völkers stehen wir Ihnen deshalb als erfahrene Experten zur Seite, die Sie bei jedem einzelnen Verkaufsabschnitt begleiten. Auf diese Weise führen wir den Verkauf Ihrer Immobilie mit Transparenz, Professionalität und Leidenschaft zum Erfolg.
Zunächst werden sich unsere Mitarbeiter Ihre Immobilie genauestens vor Ort ansehen und die wesentlichen Informationen zusammen tragen. Das Engel & Völkers Experten-Team wird dann intern alle relevanten Markt-Informationen abgleichen und den voraussichtlichen Marktwert einschätzen.
Grundlage dieser Einschätzung ist die Besichtigung der Immobilie, die Analyse der Lage, der aktuelle BRW (Bodenrichtwert), die Verkaufspreise in ähnlicher Lage und mit vergleichbarer Ausstattung, als auch die Zielgruppen-Größe, sprich die Anzahl der Suchkunden. Das Ergebnis unserer Arbeit wird Ihnen anschließend im Rahmen einer Präsentation vorgestellt. Wenn Sie sich für einen Verkauf entschieden haben, geben Sie uns den Bearbeitungsauftrag hierfür.
Unsere Immobilienmakler schätzen den Wert Ihrer Immobilie transparent und kostenlos vor Ort ein und helfen Ihnen damit, den idealen Angebotspreis für Ihr Objekt festzulegen.
Wenn wir Sie überzeugt haben, begleiten wir Sie gerne bei jedem weiteren Schritt des Verkaufsprozesses und vermarkten in Absprache mit Ihnen Ihre Immobilie fachmännisch.
Ist ein Käufer gefunden, handel wir gemäß Ihrer Vorgaben alle Vertragsmodalitäten wie Kaufpreis, Zahlungsfrist und Übergabetermin aus und begleitet Sie auch zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.
Mit dem Begriff Wohnrecht wird das Recht bezeichnet, eine Immobilie bzw. einen Teil der davon zu bewohnen, ohne dass man selbst Eigentümer ist. Das Wohnrecht wird im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragen. Es kann aber auch als beschränkte Dienstbarkeit eingetragen werden, wenn die Nutzung auf die eingetragene Person beschränkt sein soll. Sollen Familienangehörige oder Pflegepersonal die Immobilie ebenfalls zu Wohnzwecken nutzen dürfen, dann gibt es die Möglichkeit ein dringliches Recht eintragen zu lassen.
Häufig wird das Wohnrecht auf Lebenszeit festgesetzt, d.h. es erfolgt keine Befristung des Wohnrechts. Vielfach wird das Wohnrecht auch für den eigenen Lebenspartner eingetragen, damit im Todesfall der verbleibende Partner die Immobilie weiter bewohnen kann. Was es darüber hinaus bei einem Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht zu beachten gibt, erläutern Ihnen unsere Verkaufsberater gerne.
Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 09:00 bis 18:00 Uhr
Sa, So nach Vereinbarung